ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Einleitung
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen dms-mantrailing und den Bezügerinnen und Bezügern der angebotenen Dienstleistungen. Mit der Nutzung der Website und mit jeder Inanspruchnahme von Dienstleistungen von dms-mantrailing akzeptiert die Kundin / der Kunde diese AGB. Sie bilden integrierenden Bestandteil eines jeden entsprechenden Rechts- und Vertragsverhältnisses.
1. Geltungsbereich der AGB
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dms-mantrailing und Personen, die eine der Dienstleistungen von dms-mantrailing in Anspruch nehmen. Andere AGB oder zusätzliche Vertragsklauseln von Dienstleistungsbezügern oder Drittpersonen sind nicht wirksam; deren Geltung wird von vorneherein ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung zu einem Training oder einer anderweitigen Veranstaltung von Mantra dms-mantrailing kommt ein Vertrag zwischen dms-mantrailing und der anmeldenden Person zustande. Für den Vertrag gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts über den Auftrag sowie die vorliegenden AGB.
3. Vertragsgegenstand
a) Leistungen von dms-mantrailing
dms-mantrailing vermittelt Kenntnisse über die Personensuche nach Individualgeruch in Theorie und in praktischen Übungen nach bestem Wissen und Gewissen. Jegliche Erfolgsgarantie wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sozialisierungsübungen, die Grundausbildung des Hundes oder die Vermittlung kynologischer Grundkenntnisse sind nicht Gegenstand des Vertrags.
b) Leistungen der teilnehmenden Person Die teilnehmende Person entrichtet für die Dienstleistungen von dms-mantrailing das Entgelt, das auf der Homepage publiziert ist.
4. Deckungsinhalt der Entgelte
Die Entgelte für Trainings und Kurse umfassen die Leistungen von, dms-mantrailing wie in Ziffer 3 Buchstabe a) der AGB definiert. Nicht eingeschlossen sind weitere Kosten der teilnehmenden Person, wie beispielsweise Fahrt- und Verpflegungskosten oder Kosten für Übernachtungen, sofern dies nicht ausdrücklich in der Ausschreibung einer Veranstaltung ausgekündigt ist.
5. Anmeldung zur Teilnahme an Trainings und anderen Angeboten
Jede Anmeldung gilt für ein Team, bestehend aus einem Hundeführer und dessen eigenem Hund. Die Anmeldung zu einem Training in einer Trainingsgruppe erfolgt durch die Eintragung in der durch dms-mantrailing verschickten Terminumfrage via Xoyondo. Mit der Eintragung in der Terminumfrage gilt das Team als angemeldet; eine separate Bestätigung erfolgt nicht. Anmeldungen zu Schwerpunkttrainings, Wochenendkursen, Trainingswochen oder anderen auf der Homepage ausgeschriebenen Veranstaltungen erfolgen schriftlich über das Kontaktformular. Auf anderem Weg angebrachte Anmeldungen, insbesondere mündliche, werden nicht berücksichtigt. Die anmeldende Person erhält eine Anmeldebestätigung, welche die Zahlungsverbindung enthält. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Für Schwerpunkttrainings, Wochenendkurse, Trainingswochen oder andere auf der Homepage ausgeschriebenen Veranstaltungen wird eine Warteliste geführt. Teilnehmerzahl (maximal und minimal)
Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist in allen Veranstaltungen auf fünf Teams pro Gruppe bzw. pro Instruktor oder Instruktorin beschränkt.
Trainingsgruppen: In den Trainingsgruppen ist pro Hundeführerin oder Hundeführer jeweils ein Hund zugelassen, um möglichst vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Platz zu ermöglichen. Sofern eine Trainingseinheit 48 Stunden vor Trainingsbeginn noch nicht ausgebucht ist, kann sich eine Hundeführerin oder ein Hundeführer zusätzlich mit maximal einem weiteren Hund in die Terminumfrage eintragen.
Hundeführerinnen und Hundeführer, die einen Nachwuchshund erstmals aufbauen, während maximal 10 Trainingseinheiten im Aufbautraining. Nach diesen maximal 10 Trainingseinheiten gelten auch hier die normalen Grundsatzregeln. (Eine besondere Absprache mit dms-mantrailing im Einzelfall.
Andere Veranstaltungen: Schwerpunkttrainings, Kurse und Trainingswoche werden für eine Gruppe à fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgeschrieben. Schwerpunkttrainings und Wochenendkurse werden durchgeführt, wenn sich mindestens vier Teams angemeldet haben; für die Durchführung einer Trainingswoche und eines verlängerten Trail Wochenendes sind mindestens fünf angemeldete Teams erforderlich. Für eine Durchführung von Trainings in den Trainingsgruppen müssen sich mindestens zwei Teams angemeldet haben.
6. Begleitpersonen und Zuschauende Begleitpersonen bzw. Zuschauerinnen und Zuschauer sind jederzeit willkommen.
Sie dürfen jedoch den Übungsbetrieb nicht stören. Störende Begleitpersonen und Zuschauende können vom Instruktor weggewiesen.
7. Verwendung von Bildmaterial zur Veröffentlichung auf der Homepage
Mit der Teilnahme an Trainings oder Kursen und Veranstaltungen erteilt die teilnehmende Person ihre grundsätzliche Zustimmung zur Verwendung von allenfalls erstelltem Bildmaterial zur Veröffentlichung auf der Homepage von dms-mantrailing dem gegenüber ist jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer berechtigt, die Verwendung von Bildmaterial ihrer/seiner eigenen Person zu untersagen. Dazu genügt eine mündliche Mitteilung an die Instruktoren. Durch die Untersagung wird kein Bildmaterial publiziert, auf dem die untersagende Person zu erkennen ist. Die rechtzeitige Untersagung liegt in der Verantwortung der betroffenen Person. Erfolgt eine entsprechende Untersagung erst nach der Publikation, wird das betreffende Bildmaterial ohne Verzug von der Homepage entfernt. Jedwede Entschädigungen für eine aufgrund der allgemeinen Zustimmung erfolgte Publikation von Bildern, für die eine Untersagung erst nach Publikation ausgesprochen wird, werden hiermit ausdrücklich wegbedungen. Dieselbe Regelung gilt gegenüber Begleitpersonen und Zuschauerinnen und Zuschauern, die durch die teilnehmenden Personen über die Regelung in Kenntnis zu setzen sind.
8. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) Seitens der Hundeführerin bzw. des Hundeführers Die Hundeführerin bzw. der Hundeführer muss in der Lage sein, seinen Hund jederzeit ordnungsgemäss zu führen. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Bei Minderjährigen ist das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten notwendig. Kynologisches Grundverständnis sollte vorhanden sein.
b) Seitens des Hundes
Teilnehmende Hunde müssen grundsätzlich gut sozialisiert und verträglich gegenüber Menschen und anderen Hunden sein. Sofern diesbezüglich Einschränkungen bestehen (z.B. ein gewisses schutzdienstliches Verhalten bei Diensthunden), ist dies den Instruktoren vorgängig zu melden, damit im Trainingsprogramm darauf Rücksicht genommen werden kann. Die teilnehmenden Hunde müssen geimpft, entwurmt, gechipt und im Zeitpunkt der Teilnahme gesund sein. Läufige Hündinnen sind den Instruktoren vor Veranstaltungsbeginn zu melden, damit nötigenfalls der Ablauf sinnvoll geplant werden kann. Läufigkeit ist kein Grund für einen Ausschluss vom Training oder von einer Veranstaltung.
9. Trainingsabonnemente
Für die Teilnahme in den Trainingsgruppen und an den Schwerpunkttrainings werden Trainingsabonnemente über je 50 oder je 10 Einheiten ausgegeben. Eine Einzelbuchung von Trainings in den Trainingsgruppen ist möglich.
2 Schnuppertrainings sind kostenlos.
10. Zahlung der Entgelte
Die Zahlung der Entgelte für die Teilnahme an Trainingsgruppen erfolgt durch Entrichtung der Gebühr für ein 50 er, 10er-Abonnement und anschliessende digitale Erfassung auf der Abonnementskarte. Jeder Abonnnements-Besitzer/In erhält am Ende jeden Monats die genaue Anzahl des Guthabens. Die Zahlung der Entgelte für Kurse und anderweitige Veranstaltungen erfolgt durch Überweisung an die bekannt gegebene Zahlungsverbindung. Für Tages- oder Wochenendkurse wird für die definitive Anmeldung eine Anzahlung von 50 Prozent des Gesamtbetrages fällig. Der Rest 14 Tage vor Kursbeginn.
11. Fälligkeit der Entgelte
Kursentgelte sind spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur vollständigen Zahlung fällig.
Es gelten die nachstehenden Regelungen hinsichtlich von Rücktitten und Rückerstattungen. Die 10er-Abonnemente sind 10 Tage nach Versand des Abonnements zur Zahlung fällig.
12. Rückerstattung von Entgelten
Im Falle einer Aufgabe der Trainingsaktivität ist keine Rückerstattung allenfalls noch offener Einheiten auf der Abonnementskarte durch dms-mantrailing geschuldet. Die Abonnemente können aber auf andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer übertragen werden. Die Reglierung einer solchen Übertragung ist Sache der involvierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Für alle anderen Entgelte gelten die Bestimmungen bezüglich des Rücktritts.
13. Rücktritt von Buchungen / Rückerstattungen
a) Rücktritt
Ein Rücktritt von der Teilnahme an einem Training, einem Kurs oder einer anderen Veranstaltung ist jederzeit möglich. Der Rücktritt muss ausdrücklich erfolgen; ein blosses Fernbleiben eines Trainings, von einem Kurs oder von einer anderen Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt.
b) Fristen
Der Rücktritt muss • bei Trainings: spätestens 24 Stunden vor deren Beginn • bei Kursen und Veranstaltungen: spätestens 4 Tage vor deren Beginn erfolgen.
c) Folgen eines Rücktritts
Ein rechtzeitiger Rücktritt von Trainings, die mittels der Abonnementskarte bezahlt werden, bleibt ohne jede Folge. Bei einem verspäteten Rücktritt wird die Trainingsstunde verrechnet. Ein rechtzeitiger Rücktritt von Kursen oder anderen Veranstaltungen berechtigt zur Rückzahlung der Gebühr nach Abzug einer 10-prozentigen Bearbeitungsgebühr. Diese reduziert sich um die Hälfte, wenn der Platz im Kurs oder in der Veranstaltung wieder besetzt werden kann. Bei einem verspäteten Rücktritt wird die Hälfte der Gebühr verrechnet.
d) Blosses Fernbleiben
Bleibt ein Team ohne stichhaltige Begründung unabgemeldet fern, so wird die volle Gebühr verrechnet.
14. Absage von Trainings und Veranstaltungen durch dms-mantrailing
a) Absagetatbestände dms-mantrailing hält sich ausdrücklich vor, Trainings, Kurse und andere Veranstaltungen abzusagen. Dies namentlich bei bestimmten Wetterverhältnissen, aussergewöhnlichen Ereignissen oder behördlichen Massnahmen. Trainings werden zum Schutz der Hunde in jedem Fall abgesagt, wenn die Aussentemperaturen über 30° Celsius oder unter 10° Celsius liegen.
b) Folgen einer Absage Die Absage von Trainings, die mittels der Abonnementskarte bezahlt wurden, bleibt ohne jede Folge. Die Absage von Kursen und anderen Veranstaltungen, für die die Kursgebühr separat überwiesen wurde, führt zur vollständigen Rückerstattung der Kursgebühr.
15. Ausschluss von Trainings und Kursen
a) Hunde
Hunde, die den Anschein machen, für die Arbeit gesundheitlich nicht in der Lage zu sein, werden bis zum Vorliegen eines tierärztlichen Attests nicht zur Teilnahme zugelassen. Hunde, die Verhaltensauffälligkeiten zeigen, insbesondere wiederholte Aggression gegenüber anderen Teilnehmern oder deren Hunde, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, insbesondere wenn die eingeschränkte Verträglichkeit nicht im Voraus angezeigt wurde (Ziffer 14 Buchstabe b) erster Absatz der AGB).
b) Hundeführerinnen und Hundeführer / Begleitpersonen
dms-mantrailing hält sich vor, Teilnehmende von einem Training oder einer Veranstaltung auszuschliessen, wenn ein unsachgemässer, grober oder gar tierschutzwidriger Umgang mit dem Hund festgestellt wird. Ebenso können Teilnehmende, Begleitpersonen oder Zuschauende weggewiesen werden, die den Übungsbetrieb stören oder sich unangemessen gegenüber anderen Teilnehmenden oder gegenüber den Instruktoren betragen.
16. Sicherheit im Übungsbetrieb und auf dem Trail
Die Hundeführerin bzw. der Hundeführer ist für seine eigene Sicherheit und die seines Hundes jederzeit selbst verantwortlich. Die Instruktoren können lediglich allgemein für Warnhinweise sorgen; die Übernahme einer Verantwortlichkeit ist ausgeschlossen.
17. Haftung
Jegliche Haftung von dms-mantrailing und deren handelnde natürliche Personen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Trainings, an Kursen und anderweitigen Veranstaltungen erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko der teilnehmenden Person. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haften für alle von sich und/oder von ihrem Hund verursachten Schäden. Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen.
18. Versicherung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.
19. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, namentlich des Tierschutzrechts und der kantonalen Hundegesetzgebungen, liegt in der Verantwortung der Hundeführerinnen und Hundeführer. Halter von Listenhunden sind verpflichtet, sich die allenfalls notwendigen Bewilligungen einzuholen und sich über Auflagen zu orientieren.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist 2572 Sutz, der Gerichtstand ist bei dem für Sutz zuständigen Regionalgericht Biel
Sutz, im September 2024